Landkreis Günzburg

Der Pflegestützpunkt informiert: Neuerungen in der Pflegeversicherung ab 1. Juli 2025

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Ab dem 1. Juli 2025 treten Änderungen im Bereich der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Kraft, die pflegende Angehörige entlasten sollen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst, um eine flexiblere Nutzung der Pflegeleistungen zu ermöglichen und die Unterstützung für Familien zu verbessern.
Voraussetzung ist ein Pflegegrad 2 bis 5. Folgende Änderungen treten in Kraft:
Der Anspruch auf Verhinderungspflege wird von sechs auf acht Wochen verlängert. Es entfällt die Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der ersten Verhinderung sechs Monate gepflegt haben muss. Zudem werden die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Der Jahresbetrag beläuft sich auf maximal 3.539 Euro je Kalenderjahr und kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden. Personen, die mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind oder mit ihr in einem Haushalt leben, erhalten nicht den kompletten Jahresbetrag, sondern das Doppelte des Pflegegeldes (bisher 1,5-fach). Zusätzlich können, falls zutreffend, auch

Fahrtkosten und Verdienstausfall erstattet werden. Trotz des einheitlichen Budgets müssen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege weiterhin separat bei der Pflegekasse beantragt werden. Um einen Überblick darüber zu erhalten, wie viel Budget bereits in Anspruch genommen wurde, kann bei der Pflegekasse eine detaillierte Abrechnung anfordert werden.
Der Pflegestützpunkt Günzburg steht für Fragen rund um das komplexe Thema Pflege telefonisch, per E-Mail oder bei einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Die Beratung ist kostenlos und neutral. Für ein persönliches Gespräch wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Beratungszeiten und telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag 9 bis 16 Uhr
Freitag 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Kontakt:
Telefon 08221/ 95-461
E-Mail pflegestuetzpunkt@landkreis-guenzburg.de

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