Augsburg
In vielen der 6.430 Betriebe im Landkreis Augsburg haben Beschäftigte keine Mitsprache

Im Betrieb braucht es jemanden, der dem Arbeitgeber auf die Finger schaut: Im Landkreis
Augsburg arbeiten nach Angaben der Arbeitsagentur rund 96.570 Beschäftigte in rund
6.430 Betrieben. „Aber längst nicht alle haben in ihren Jobs eine starke Stimme gegenüber
dem Chef: Viele der Beschäftigten im Landkreis Augsburg haben keine
Arbeitnehmervertretung. Dabei ist jeder fehlende Betriebsrat eine vertane Chance“, sagt
Laura Schimmel von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).
Denn gerade Betriebsräte seien gut für die Unternehmen: „Vom Ärger über
Überstundenkonten bis zum besseren Arbeitsschutz – ein Betriebsrat packt die heiklen
Themen im Unternehmen an. Er kümmert sich um gute Arbeitsbedingungen für die
Beschäftigten. Und genauso darum, dass die Azubis vernünftig ausgebildet und
anschließend übernommen werden“, sagt Schimmel. Ein Betriebsrat sei das „Sprachrohr
der Belegschaft gegenüber dem Chef“, so die Geschäftsführerin der NGG Schwaben.
Die Situation vieler Beschäftigter sei durchaus kritisch: Viele Branchen im Landkreis
Augsburg spürten bereits die aktuelle Wirtschaftskrise. Außerdem plane die neue
Bundesregierung Änderungen für Arbeitsbedingungen. Dazu zähle etwa das Abrücken von
der täglichen Höchstarbeitszeit, das Auswirkungen auf die Arbeitsbelastung in vielen
Betrieben im Landkreis Augsburg haben werde, so die NGG Schwaben.
„Gerade deshalb ist es jetzt wichtig, dass es einen Betriebsrat gibt. Der macht das, was ein
einzelner Beschäftigter nicht kann: Er setzt sich bei der Unternehmensleitung für die
Interessen der gesamten Belegschaft ein. Und er kümmert sich auch um Einzelfälle – um
individuelle Probleme von Beschäftigen“, sagt Laura Schimmel. Ein Betriebsrat sei wichtig
für den reibungslosen Ablauf und für das Klima im Unternehmen. Er mache gerade auch in
Krisenzeiten „Jobs sicherer und besser“.
Die NGG Schwaben appelliert daher an die Beschäftigten der Unternehmen im Landkreis
Augsburg, in denen es noch keinen Betriebsrat gibt, jetzt eine Arbeitnehmervertretung zu
gründen: „Ab fünf Beschäftigten kann und sollte es einen Betriebsrat geben. Je mehr
Beschäftigte es gibt, desto mehr können sich auch im Betriebsrat engagieren“, sagt
Schimmel.