Landkreis Unterallgäu

Neuer Entwurf des Flächennutzungsplanes geht in die nächste Runde

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Stadtrat stimmt Abwägungsvorschlägen der Verwaltung und erneuter, verkürzter Auslegung des FNP-Entwurfs vom 7. bis 25. Juli 2025 mit Möglichkeiten zur Stellungnahme zu

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) schreitet weiter voran. Im Juni 2024 erfolgte der Billigungsbeschluss für den Entwurf durch den Stadtrat. Dem folgte in der Zeit vom 16.09. bis 25.10.2024 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Insgesamt 58 Stellungnahmen wurden bei der Verwaltung eingereicht, davon 25 von Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange sowie 33 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft. Die Mitglieder des Stadtrats stimmten den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung und der erneuten, verkürzten Auslegung des FNP-Entwurfs mehrheitlich zu.

Im Februar 2025 gab es einen Abstimmungstermin mit der Regierung von Schwaben (RvS). Diese wollte lediglich die Darstellung der Sondergebiete Photovoltaik (SO PV) in Sonderbaufläche PV (S PV) geändert haben. Begründung: Die bisherige planerische Zielsetzung, dass sowohl flächige Solarparks als auch Agri-PV möglich sein sollen, wird dadurch eindeutiger abgebildet. Der Regionalverband Donau-Iller erhob keine Einwände.

Im FNP-Entwurf (Stand 05.05.2025) wurden durch die vorgebrachten Einwände bzw. Hinweise in den Stellungnahmen als auch im Hinblick auf aktuelle Planungen insgesamt 16 Änderungen vorgenommen. Diese sind:

1. Steinheim: Zwischen der Raiffeisenstraße und der Straße „Am Wiesenrain“ wird der Grünstreifen nicht mehr dargestellt. Die Darstellung der Wohnbaufläche wird entsprechend erweitert.

2. Amendingen: Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan A47 „Ortskern Amendingen“ im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss am 12.02.2025 wird das bisher dargestellte Dörfliche Wohngebiet im Ortsteil Amendingen an den Umgriff des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes angepasst und damit erweitert.

3. Amendingen: Zwischen der Straße „In der Neuen Welt“ und der „Unteren Straße“ wird das Mischgebiet nach Osten erweitert. Damit verbunden ist die Verkleinerung der Nord-Süd verlaufenden Grünfläche mit Zweckbestimmung Grünverbund. Zusammen mit dem dargestellten linearen Entlastungsraum aus dem Stadtklimakonzept bleiben die Funktionen dieser Fläche dadurch dennoch gegeben.

4. Im Bebauungsplan A38_Ä1 „Europastraße – West“ wird die Art der baulichen Nutzung von Industriegebiet zu Gewerbegebiet geändert, um Betriebe zu ermöglichen, die im Industriegebiet nicht zulässig sind.

5. Memmingen Nord: Westlich der Kreuzung Fraunhoferstraße/ Donaustraße im Gewerbegebiet Nord wird nördlich der Fraunhoferstraße, zwischen Illerpark und dem Bauhaus, eine bisher als „Sonstiges Sondergebiet Einkaufszentrum, Verbrauchermarkt, Nahversorgung, Einzelhandel“ dargestellte Fläche als gewerbliche Bauflächen dargestellt. Ziel ist die Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten und damit die Bestandssicherung ansässiger Gewerbebetriebe im Gewerbegebiet Nord.

6. Memmingen Ost: Aufgrund der Verlagerung einer Lagerfläche für Baucontainer und Baumaschinen sowie der Aufgabe eines Getränkemarktes kann die innerstädtische Fläche an der Berger Straße neu genutzt werden. Statt Mischgebiet und einer kleinen Teilfläche aus der Darstellung „Sonstiges Sondergebiet Einkaufszentrum, Verbrauchermarkt, Nahversorgung, Einzelhandel“ wird die südliche Fläche nun als „Wohnbaufläche“ dargestellt, die die Innenentwicklung stärkt.

7. Memmingen Ost: Zwischen dem Wasserwerkweg und dem Stadtbach wird nördlich des Kombibades die Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Sport (für einen möglichen Saunabereich) erweitert. Die Erweiterung und wird von einer Grünfläche mit Zweckbestimmung Stadtklimakonzept umrahmt. Der lineare Entlastungsraum in diesem Bereich wird zwar baulich unterbrochen, erfährt aber durch die Grünfläche, die die Gemeinbedarfsfläche umrandet, eine Verbindung zu den östlichen und westlichen linearen Entlastungsräumen.

8. Memmingen Ost: Aufgrund von räumlichen Umstrukturierungen der Stadtwerke Memmingen kann das Betriebsgelände der Stadtwerke Memmingen an der Gaswerkstraße verkleinert werden. Die Fläche zwischen der Gaswerkstraße und der Bahnanlage wird als Wohnbaufläche dargestellt.

9. Die graphische Darstellung der „Zentralen Altstadtachse“ wird geändert, um die Art der Nutzung darunterliegend besser sichtbar zu machen.

10. Memmingen Süd: Westlich der neuen Wohnbaufläche an der Allgäuer Straße befindet sich, getrennt durch die Grünfläche mit der Zweckbestimmung Stadtklimakonzept, eine Waldfläche. In dieser war bisher ein Spielplatz geplant und mit einem Symbol dargestellt. Im Zuge der Planung für das neue Wohngebiet an der Allgäuer Straße wird der Spielplatz und damit das Spielplatzsymbol in die Grünfläche am südlichen Rand der Wohnbaufläche versetzt. Die Grünfläche erhält damit eine weitere Zweckbestimmung.

11. Memmingen Süd: Gemäß der digitalen Unterlagen des Starkstrombetreibers im Stadtgebiet von Memmingen wird der Schutzstreifen der 380 kV-Starkstromleitung im südlichen Stadtgebiet statt mit 73 Metern mit 66 Metern Gesamtbreite nachrichtlich übernommen.

12. Memmingen Südwest: Das Vorranggebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (VRG) nördlich Volkratshofen/ westlich der BAB 96 wird erweitert, da die Darstellung im Regionalplan als nicht parzellenscharf zu sehen ist. Gleichzeitig wird das benachbarte Vorranggebiet zur Sicherung von Rohstoffen (VRG) im nördlichen Anschluss verkleinert. Der Gesamtumgriff beider Vorranggebiete zusammen entspricht weiterhin den Darstellungen im Regionalplan der Region Donau-Iller.

13. Memmingen Südwest und Nordwest: Überschwemmungsgebiet an der Iller: Im Überschwemmungsgebiet westlich der Iller im südwestlichen Stadtgebiet im Bereich des Ortsteils Brunnen und im nördlichen Verlauf der Iller im Stadtgebiet wird die nachrichtliche Übernahme für das Überschwemmungsgebiet durch die eingestreuten Kleinstflächen ergänzt.

14. Statt „Sondergebiet SO PV“ werden die dargestellten Flächen für Freiflächen-Photovoltaik als „Sonderbaufläche S PV“ gekennzeichnet. Damit wird ausgedrückt, dass sowohl ein Solarpark als auch Agri-PV als künftige Nutzungen möglich sind.

15. Eisenburg: Südlich der Trunkelsberger Straße wird die neue Wohnbaufläche im Umfang reduziert.

16. Memmingen: Südöstlich Martin-Mayrock-Weg: Das angrenzend dargestellte Urbane Gebiet wird auf Grund der vorhandenen planungsrechtlichen Situation auf die südöstlich des Martin-Mayrock-Weges gelegenen Grundstücke erweitert.

Des Weiteren wurde dem Stadtrat die Bilanzierung von Wohnen und Gewerbe des neuen Entwurfs des FNP dargelegt. Der neue Entwurf (08.05.2025) weist 98,3 Hektar Wohnbauflächen und 87,8 Hektar Gewerbeflächen aus. Die Bedarfe der Stadt werden somit leicht übererfüllt.

Zur Entscheidung wurde den Stadtratsmitgliedern zum einen der Beschluss, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen vorgelegt, zum anderen der Beschluss, den Entwurf erneut verkürzt auszulegen. Beide Beschlüsse wurden jeweils mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen angenommen.

Damit kann die erneute, verkürzte Veröffentlichung des Entwurfs des FNP vom 7. bis 25. Juli 2025 mit Möglichkeiten zur Stellungnahme nur zu den Änderungsbereichen erfolgen. Wenn der finale Feststellungsbeschluss dann geplant am 29.09.2025 gefasst wird, könnte der neue FNP ab Mitte November dieses Jahres rechtskräftig werden.

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