Landkreis Unterallgäu

Herrenlose Fahrräder im Fahrradparkhaus werden entfernt

 — © Adobe Stock
Adobe Stock

Mit Banderole gekennzeichnete Fahrräder bis zum 29. Juni 2025 abholen – ansonsten werden sie bei Schrottradaktion eingesammelt und Verwertung zugeführt – gilt für das gesamte Stadtgebiet

Zahlreiche beschädigte oder fahruntaugliche Fahrräder nehmen unnötig Abstellplätze im Fahrradparkhaus am Bahnhof ein. Daher fordert die Stadt Memmingen alle Fahrradbesitzer auf, ihre nicht mehr fahrtüchtigen Fahrräder mit Stichtag zum 29. Juni 2025 aus dem Fahrradparkhaus zu entfernen. Ansonsten werden sie im Rahmen der nächsten Schrottradaktion eingesammelt und der Verwertung zugeführt. Die etwa 50 betroffenen Fahrräder wurden mit einer Banderole gekennzeichnet.

Anhaltspunkte, wann das Eigentum an einem abgestellten Fahrrad offensichtlich aufgegeben wurde, sind unter anderem platte Reifen, rostige Ketten oder ein allgemein fahruntauglicher Gesamtzustand. Die Aufforderung, nicht mehr fahrtaugliche Fahrräder durch die Besitzer aus dem öffentlichen Bereich zu entfernen, bezieht sich selbstverständlich auf das gesamte Stadtgebiet.

expand_less