Landkreis Donau-Ries

Landkreis Donau-Ries beschließt finanzielle Unterstützung für die lokalen Hallenbäder

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In vielen Regionen Bayerns und darüber hinaus stehen kommunale Hallenbäder vor baulichen und finanziellen Herausforderungen. Gleichzeitig stellen die Hallenbäder eine wichtig Säule für viele lokale Vereine, Schulen und private Nutzer dar. Ob zur Freizeitgestaltung, sportlichen Betätigung oder zum Erlernen und Einüben eines sicheren Schwimmens insbesondere für die Jüngsten unserer Gesellschaft: Eine ausreichende Versorgung mit Hallenbädern in der Region ist wichtig, darin waren sich Landrat Stefan Rößle und die Mitglieder des Kreisausschusses einig.

Nicht zuletzt in der jahrelangen Diskussion über das Almarin in Mönchsdeggingen wurden auch alternative Lösungsversuche diskutiert, da eine direkte Beteiligung des Landkreises an kommunalen Hallenbädern nicht vorgesehen ist. Zuständig ist der Landkreis in Bezug auf Hallenbäder ausschließlich im Bereich des Schulschwimmens.
Bereits in der damaligen Diskussion schlug Landrat Stefan Rößle vor, über vollständig kostendeckende Beiträge einen wichtigen finanziellen Beitrag an die Kommunen zu leisten. Hierbei sollten künftig die tatsächlich im Bad entstehenden Kosten für den Schwimmunterricht einschließlich aller anteiligen Kosten wie Zinsen, Baukosten und Unterhalt bezahlt werden. Dies hätte eine durchaus nennenswerte finanzielle Förderung der lokalen Bäder zur Folge. Bereits 2017 folgte der Kreistag dem Vorschlag von Landrat Rößle.

In der Sitzung des Kreisausschusses am 24. Juni wurde nun über die geplante Umsetzung und die neue Situation der kommunalen Hallenbäder diskutiert. Vorangegangen waren Verhandlungen der Kreisverwaltung und der betroffenen Kommunen über die tatsächliche Ausgestaltung der kostendeckenden Beteiligung, die dabei nochmals um einen Zuschlag aufgestockt wurde. Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass sich die Zahlungen des Landkreises nach den aktuellen Berechnungen von etwa 70.000 € auf künftig etwa 700.000 € jährlich verzehnfachen dürften.

In der öffentlichen Diskussion, bei der auch die Bürgermeister aus Mertingen, Oberndorf und Asbach-Bäumenheim als Gäste anwesend waren, meldeten sich die Vorsitzenden aller Fraktionen zu Wort und betonten dabei einhellig die Bedeutung des Themas für die Region. Insbesondere wurde die Wichtigkeit von Schwimmunterricht zum Erlernen und Einüben eines sicheren Schwimmens betont.
Nur durch die wirtschaftliche Stärke und das vorausschauende Haushalten der letzten Jahre könne man sich diese für die Kommunen durchaus großzügige Unterstützung nun leisten.
Betont wurde auch die Notwendigkeit, künftig die tatsächliche Nutzung der Hallenbäder durch die weiterführenden Schulen genau im Blick zu behalten. Wichtig sei dabei jedoch auch, den Schulen von Seiten des zuständigen Ministeriums künftig ausreichend geschultes Personal für Schwimmunterricht zur Verfügung zu stellen.

Der Kreisausschuss stimmte der gefundenen Lösung mit lediglich einer Gegenstimme aus der AfD-Gruppe fraktionsübergreifend zu.

Das Almarin hätte von dieser Lösung nicht profitiert
Es bleibt anzumerken, dass die nun gefundene Lösung für das Almarin in Mönchsdeggingen nur dann gegriffen hätte, wenn dort künftig Schulschwimmunterricht landkreiseigener Schulen stattgefunden hätte. Letztlich kam jedoch auch dies nicht zum Tragen, da sich ein Zweckverband zusammen mit umliegenden Gemeinden als Trägerorganisation leider nicht realisieren lies.

Landrat Stefan Rößle, Ideengeber der nun beschlossenen Lösung bedankte sich für die konstruktive Diskussion und betonte die Bedeutung dieses Beschlusses: „Nach vielen Jahren und zahlreichen lebhaften Diskussionen konnte nun eine Lösung auf den Weg gebracht werden, die der Situation der Kommunen Rechnung trägt und insbesondere für unsere Kinder den Fortbestand kommunaler Hallenbäder merklich unterstützt. Auf 30 Jahre gerechnet bedeutet das Millionenzuschüsse für die neuen Hallenbäder in Nördlingen (5,8 Mio. €) und Asbach-Bäumenheim (6 Mio. €). Der Landkreis Donau-Ries wird damit seiner Aufgabe, das Schulschwimmen im Bereich der weiterführenden Schulen zu fördern gerecht ohne seine Kompetenzen zu überschreiten und unseren Kommunen wird bei den kostenintensiven Sanierungen oder Neubauten unter die Arme gegriffen.“

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